AGB

 

 

Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten sowie Ersatzteillieferungen

 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge und sonstigen Geschäfte zwischen uns und dem Auftraggeber.

 

  1. Auftragserteilung

 

Aufträge sind in Textform zu erteilen. Folgen aus Missverständnissen, die bei mündlicher oder telefonischer Auftragserteilung entstehen können, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

  1. Kostenvoranschlag

 

  1. Mündlich erklärte Kostenvoranschläge zeichnen nur die ungefähre Höhe der Kosten aus und sind daher nicht verbindlich. 2. Kostenvoranschläge in Textform gelten als verbindlich. Sie können jedoch um 20 % überschritten werden, wenn zusätzliche Arbeiten oder Ersatzteile zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. 3. Stellt sich bei Ausführung der Arbeiten heraus, dass im Interesse einer ordnungsgemäßen Ausführung der Kostenvoranschlag um mehr als 20 % überschritten werden muss, ist davon der Auftraggeber zu verständigen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Fortführung der Arbeiten einverstanden, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen nach Benachrichtigung in Textform widerspricht. Der Auftraggeber kann ansonsten von dem Auftrag zurücktreten; er hat jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten und Aufwendungen für Ersatzteile zu bezahlen.

 

III. Aufträge

 

Durch die Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sich einverstanden, Schäden und Mängel, die erst bei Reparaturausführung ersichtlich werden, durch uns beheben zu lassen, sofern die zusätzlichen Aufwendungen dafür 20 % der veranschlagten Reparaturkosten nicht übersteigen. Übersteigen die Aufwendungen 20 % der veranschlagten Reparaturkosten, wird darüber der Auftraggeber verständigt.  Der Auftraggeber erklärt sich mit der Fortführung der Arbeiten einverstanden, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen nach Benachrichtigung in Textform widerspricht. Der Auftraggeber kann ansonsten von dem Auftrag zurücktreten; er hat jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten und Aufwendungen für Ersatzteile zu bezahlen.

 

  1. Preis, Rechnung und Zahlung

 

  1. Die Preise verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Falls nicht anders ausdrücklich vereinbart, berechnen wir unsere Leistungen nach Zeit und Aufwand gemäß unserer Verrechnungssätze. Als Nachweis gelten die Kundendienstberichte, die dem Auftraggeber jeweils zur Unterzeichnung vorgelegt werden. 3. Wir berechnen unsere Leistungen nach beendeter Montage, oder falls die Montage länger als einen Monat in Anspruch nimmt, jeweils nach abgelaufenem Monat. 4. Die Rechnungsbeträge sind sofort fällig und ohne Abzug bar spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, uns nachzuweisen, dass uns ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Weisen wir nach, dass uns ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, muss der Auftraggeber diesen ersetzen. 5. Rechnungsreklamationen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. 6. Wir können Vorauszahlungen verlangen.

 

  1. Ablieferung

 

  1. Fristen zur Reparatur werden nach Möglichkeit eingehalten. Verbindlich sind diese für uns nur, wenn wir sie in Textform ausdrücklich als verbindlich festgelegt haben. 2. Ist eine verbindliche Reparaturfrist nicht eingehalten worden, geraten wir erst in Verzug, wenn uns der Auftraggeber schriftlich gemahnt hat, uns von ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese abgelaufen ist. 3. Verbindliche Ablieferungstermine können sich durch höhere Gewalt, Erkrankungen von Fachkräften, Beschaffungsschwierigkeiten bei Ersatzteilen oder Lieferungsverzug von Zulieferanten angemessen verlängern. Hiervon wird der Auftraggeber verständigt. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Fortführung der Arbeiten innerhalb der verlängerten Ablieferungstermine einverstanden, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen nach Benachrichtigung in Textform widerspricht. Der Auftraggeber kann ansonsten von dem Auftrag zurücktreten, er hat jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten und Aufwendungen für Ersatzteile zu bezahlen.

 

  1. Abnahme

 

  1. Ist eine Arbeit fertiggestellt, benachrichtigen wir den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich in handelsüblicher Weise zu überprüfen. Spätestens wenn der Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach fertiggestellter Arbeit keine Beanstandung uns gegenüber äußert, gelten, soweit nicht ein versteckter Mangel vorliegt, unsere Lieferungen und Leistungen als vertragsgemäß und als abgenommen. 2. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, dem Auftraggeber Lagerkosten zu berechnen. Wir sind auch berechtigt, den Vertragsgegenstand an einem dritten Ort zu lagern.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Bei Vermischung oder Verarbeitung zu einer neuen Sache werden wir anteilig Miteigentümer der neuen Sache. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Gegenstände zurückzunehmen. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von uns gelieferte Gegenstände pflegsam zu behandeln. Er ist auch verpflichtet, diese gegen Feuer ,- Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen, damit wir u.a. Klage gemäß ZPO § 771 erheben können. Ist der Dritte nicht in der Lage, die Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall. 4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Auftraggeber die von uns gelieferten Gegenstände bzw. bei Vermischung oder Verarbeitung die neu entstandene Sache weder veräußern noch verpfänden oder zur Sicherung übereigenen. 5. Für den Fall, dass der Auftraggeber gegen das vorstehend unter Ziffer 3 genannte Verbot verstößt, tritt der Auftraggeber bereits jetzt sämtliche ihm dadurch entstehenden Forderungen gegen seinen Käufer oder Pfändungsgläubiger oder sonstige Dritte an uns ab, diese Abtretung nehmen wir hiermit an.

 

VIII. Gewährleistung

 

  1. Im Fall einer Gewährleistung kann der Auftragnehmer wählen, ob er den Mangel am Standort des Gerätes oder in seiner eigenen Werkstatt behebt. 2. Werden die vom Mangel betroffenen Teile ohne unsere Genehmigung vom Auftraggeber oder durch andere Werkstätten geändert, instandgesetzt oder Teile selbst beschafft, erlischt unsere Gewährleistungspflicht. Werden auf Wunsch des Auftraggebers im Rahmen eines Auftrages Dritte mit Teilarbeiten beauftragt oder wird der Austausch erneuerungsbedürftiger Teile durch den Auftraggeber abgelehnt, erlischt unsere Gewährleistungspflicht ebenfalls. 3. Die Gewährleistung umfasst nicht die natürliche Abnutzung unserer Leistungen und Lieferungen, deren fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte und/oder deren unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und chemische oder elektrische Einflüsse.

 

  1. Haftung

 

  1. Wir haften für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 2. Wir haften auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 3. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haften wir nicht. 4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffern 1 bis 3 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines von uns gelieferten oder bearbeiteten Gegenstands und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 5. Ist die unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 6. Für Schäden die durch oder an Mietgegenstände entstehen haftet immer der Mieter, auch wenn wir in seinem Auftrag handeln.

 

  1. Gerichtsstand

 

Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, gilt folgendes: Gerichtsstand ist für alle von uns eingeleiteten Rechtsstreitigkeiten ist nach unserer Wahl Düsseldorf oder der Sitz des Auftragnehmers. Für Klagen gegen uns ist Düsseldorf ausschließlich Gerichtsstand

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner